Der Pfarrgemeinderat trägt Verantwortung für das Pastorale - das seelsorgerische Leben der Seelsorgeeinheit im Ganzen. Das heißt: Es werden in diesem Gremium die Fragen beraten und entschieden, die die Seelsorgeeinheit betreffen und über wenige spezielle Themen der einzelnen Gemeinden hinausgehen. Dies beinhaltet z. B. Mitverantwortung übernehmen für die Vielfalt und Gestaltung der Liturgiefeiern, Unterstützung derjenigen, die sich für die Weitergabe des Glaubens engagieren, auch die Vereinbarung einer Gottesdienstordnung für die SE und als wesentlicher Bestandteil die Fortführung der Pastoralkonzeption.
In der Pastoralkonzeption ist festgelegt was den Gemeinden wichtig ist. Der Pfarrgemeinderat ist verantwortlich für die Wahl des Stiftungsrates und fasst auch Beschlüsse bezüglich des Haushalts.
In der Pastoralkonzeption ist festgelegt was den Gemeinden wichtig ist. Der Pfarrgemeinderat ist verantwortlich für die Wahl des Stiftungsrates und fasst auch Beschlüsse bezüglich des Haushalts.
