Wahl des Pfarreirats - Kirchenentwicklung 2030
19. Oktober 2025
Zum 1. Januar 2026 entstehen auf dem Gebiet der Erzdiözese Freiburg 36 neue Pfarreien, darunter unsere neue Kirchengemeinde Mittlere Ortenau. Für jede dieser Pfarreien, die gleichzeitig Kirchengemeinden sein werden, wird am 19. Oktober 2025 ein Pfarreirat gewählt, der die Katholikinnen und Katholiken vertritt.
Der Pfarreirat verantwortet als Organ der Pfarrei und der Kirchengemeinde deren kirchlichen Sendungsauftrag. Die Arbeit des Pfarreirats ist deshalb vielfältig. Ein Hauptaugenmerk ist die Entwicklung von Zielen für die pastorale Arbeit der Pfarrei gemäß der Diözesanstrategie, die im Juni 2022 verabschiedet wurde. Der Pfarreirat legt Schwerpunkte fest, initiiert Projekte und sorgt für deren Umsetzung. In Absprache mit dem Pfarreivermögensverwaltungsrat erstellt der Pfarreirat die Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Pfarrei. Ebenso beschließt er den Haushalts-plan und nimmt die ihm durch die Kirchensteuerverordnung zugewiesenen Aufgaben wahr.
Das Gremium beruft oder bestätigt Gemeindeteams, unterstützt kirchliche Gruppen und arbeitet mit den Hauptamtlichen im pastoralen Dienst zusammen. Zudem berät es den Pfarrer, seinen Stellvertreter und die Leitende Referentin als Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst.
Die Amtszeit des Pfarreirats beträgt fünf Jahre. Seine Mitglieder treffen sich mindestens einmal im Quartal zu einer öffentlichen Sitzung. Zur Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse können beratende Ausschüsse eingesetzt werden. Geht es um verbindliche Entscheidungen, können auch beschließende Ausschüsse eingerichtet werden. Die gewählten oder hinzu gewählten Mitglieder des Pfarreirats und seiner Ausschüsse sind ehrenamtlich tätig.
Die Zusammensetzung des neuen Pfarreirats für die Kirchengemeinde Mittlere Ortenau hat der beschließende Ausschuss der Pfarrgemeinderäte (nach VEG) in seiner Sitzung am 18. Februar 2025 wie folgt festgelegt:
Der künftige Pfarreirat besteht aus 17 gewählten Mitgliedern. Diese verteilen sich nach folgendem Schlüssel auf die derzeit bestehenden Seelsorgeeinheiten:
| Offenburg St. Ursula | 6 Sitze |
| Vorderes Kinzigtal St. Pirmin | 3 Sitze |
| Schutterwald-Hohberg-Neuried | 3 Sitze |
| Kehl | 2 Sitze |
| Hanauerland | 2 Sitze |
| Durbach und Ebersweier | 1 Sitz |
Für die Seelsorgeeinheit Schutterwald-Hohberg-Neuried werden drei Stimmbezirke eingerichtet, Durbach und Ebersweier bilden einen Stimmbezirk. In allen anderen Seelsorgeeinheiten ist der Stimmbezirk deckungsgleich mit dem Gebiet der bisherigen Seelsorgeeinheit.
Weitere Informationen zur Organisation der Wahl vor Ort erhalten Sie im Juli durch die amtliche Bekanntmachung der Wahl durch den Wahlvorstand sowie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen im September per Post zugeht.
